Verhalten in der
Unterkunft/am Wettkampfort
Da solche Maßnahmen meist mit einer Einquartierung in Hotels,
Gasthöfen, Heimen oder Herbergen, manchmal sogar mit Privatunterbringung in
Familien einhergehen, muss ebenfalls sichergestellt sein, dass die
jeweilige Hausordnung unbedingt eingehalten wird bzw. die
entgegengebrachte Gastfreundschaft bestmögliche Würdigung erfährt. Dies drückt
sich aus in pünktlicher Einhaltung der Nachtruhe- und Essenszeiten, Vermeidung
von Verschmutzung oder gar Sachbeschädigung, Unterlassung jeglicher Form der
Störung oder Belästigung, Mitbringen von Gastgeschenken etc..
Auch hat alles zu unterbleiben, wodurch Gefahr für Leib und Leben
heraufbeschworen wird (Schlägereien oder Raufereien, Kletteraktionen,
unsachgemäßer Umgang mit Feuer oder elektrischem Strom u. v. a. m.).
Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken, Tabakwaren
und Drogen kommt nicht in Frage, schon gar nicht bei Minderjährigen. Dass ein
Glas Wein zum Mittagessen, wie dies in manchen Ländern wie Frankreich und
Italien üblich ist, oder bei einem geselligen Beisammensein bei einem
erwachsenen Turner absolut unbedenklich ist, muss nicht eigens betont werden.
Das Betragen der Sportler muss während der gesamten Maßnahme untadelig sein.
Die Erregung von Ärgernis und das Begehen von Ordnungswidrigkeiten im
polizeilich-strafrechtlichen Sinn müssen ganz und gar ausgeschlossen sein.
Repräsentation des
Badischen Turner-Bundes
BTB-Turner aller Altersstufen vertreten den Badischen Turner-Bund und haben
somit Repräsentations- und Vorbildfunktion. Dies drückt sich durch ein
einwandfreies äußeres Erscheinungsbild, durch Zurückhaltung und gesittete
Umgangsformen in Sprache und Tat aus. BTB-Sportler tragen die jeweils
angeordnete Wettkampf- bzw. Trainingskleidung oder gegebenenfalls sonstige
Kleidungs- oder Ausrüstungsstücke, die sie als solche ausweisen. Sie haben
nicht nur in der Wettkampfsituation allein ein Höchstmaß an Fairness und
anderen sportlichen Tugenden an den Tag zu legen.
Verhalten bei
Rahmenprogramm
Viele Maßnahmen, bei denen BTB-Turner als Delegation oder Mannschaft
auftreten, bieten über das reine Wettkampfgeschehen hinaus ein Zusatzprogramm
(Besichtigungen, Stadtrundgänge, Einkaufsbummel usw.) an. Hierbei sollte es
von Zeit zu Zeit möglich sein, die Kinder und Jugendlichen in kleineren
Gruppen – allerdings mindestens zu dritt – über einen überschaubaren Zeitraum
sich selbst zu überlassen, da die allgemeinen Verhaltensmaßregeln (s. o.) ja
als bekannt vorausgesetzt werden können. Die Eltern sollten speziell dies mit
ihrer Unterschrift gestatten. Ohne Rücksprache mit den jeweils
Verantwortlichen genommen zu haben, sollten selbständige Aktionen in allen
Altersstufen unterbleiben.