Fachgebietsordnung Kunstturnen Männer

Beschlossen am 25.04.1998

1. Ziele und Aufgaben

Ziele und Aufgaben ergeben sich aus der Satzung des Badischen Turner-Bundes in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere aus dem dort formulierten Ziel der Förderung der individuellen Leistungsfähigkeit. Damit steht das leistungsorientierte Training im Mittelpunkt. Talentfindung, Talentförderung, Ausbildung und Vorbereitung auf regionale und nationale Wettkämpfe sind wichtige Aufgaben des Fachgebietes Kunstturnen männlich.
Grundlage sind die in der DSB-Satzung verankerte Forderung nach einem humanen Spitzensport für Kinder sowie die Erklärungen des Deutschen Turner-Bundes und die Grundsatzaussage der Präsidialkommission Spitzensport Badischer Turner-Bund/Schwäbischer Turnerbund zur Ethik im Leistungssport.

2. Geltungsbereich

Durch die Fachgebietsordnung werden alle Wettkämpfe, sonstige fachliche Veranstaltungen und das Leistungstraining im Rahmen des Badischen Turner-Bundes für das Kunstturnen männlich geregelt, soweit nicht die Regeln des Deutschen Turner-Bundes Anwendung finden.
Die Fachgebietsordnung ist verbindlich für alle Mitglieder des Fachgebietes im Badischen Turner-Bund. Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung des Bereichsvorstandes Leistungssport, bevor sie dem Hauptausschuss zugeleitet werden.
Wer an Veranstaltungen des Fachgebietes im Badischen Turner-Bund teilnimmt, erkennt die Fachgebietsordnung an. In Auslegungs- und Streitfragen entscheidet der Landesfachausschuss. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Bereichsvorstand Leistungssport eingelegt werden.

3. Organe des Fachgebiets

- Landesfachausschuss
- Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
- Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Beirat der Kadertrainer/trainerinnen
- Ausschuss der Ligen
- Landestagung

4. Zusammensetzung der Organe

4.1. Landesfachausschuss
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- Sprecher/in der Gaufachwarte/wartinnen, gleichzeitig stellvertretende/r Landeskunstturnwart/wartin
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen (Landeskampfrichterwart/wartin)
- Beauftragte/r für das Wettkampfwesen
- Beauftragte/r für die Nachwuchsarbeit
- Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit
- Landesjugendfachwart/wartin
- Trainersprecher/sprecherin
- Ligabeauftragte/r
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen in den Ligen
- Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit und Tabellenstand der Ligen
Die Zusammensetzung des Landesfachausschusses kann an aktuelle Erfordernisse in der Form angepasst werden, dass der Bereichsvorstand Leistungssport einem Vorschlag des Landesfachausschusses zustimmt.
4.2. Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- Gaufachwarte/wartinnen Kunstturnen männlich
4.3. Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen (Vorsitzende/r)
- Gaukampfrichterwarte/wartinnen
4.4. Beirat der Kadertrainer/trainerinnen
- Trainersprecher/sprecherin (Vorsitzende/r)
- sämtliche Kadertrainer/trainerinnen
- Aktivensprecher, sofern gewählt
4.5. Ausschuss der Ligen
- Ligabeauftragte/r (Vorsitzende/r)
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen in den Ligen
- Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit und Tabellenstand der Ligen
- Vertreter/in der teilnehmenden Vereine
4.6. Landestagung
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- Landesfachausschuss
- Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
- Landestrainer/trainerinnen und sonstige Kadertrainer/trainerinnen mit beratender Stimme

5. Aufgaben der Organe und Mitglieder

5.1. Aufgaben der Organe
5.1.1. Aufgaben des Landesfachausschusses
Der Landesfachausschuss entscheidet über fachliche Angelegenheiten, sofern diese nicht dem Bereichsvorstand Leistungssport oder der Präsidialkommission Spitzensport Badischer Turner-Bund / Schwäbischer Turnerbund zugewiesen sind.
Entscheidungen von Grundsatzfragen müssen dem Bereichsvorstand Leistungssport vorgelegt und von diesem bestätigt werden.
Aufgaben sind
- Beratung, Koordinierung und Durchführung der Jahresterminplanung
- Koordinierung, Vergabe (mit Zustimmung des Bereichsvorstandes), fachliche Organisation und Durchführung von Badischen Meisterschaften und Wettkämpfen des Fachgebietes
- Erarbeitung, Verabschiedung und Ausschreibung der Wettkampfprogramme
- Suche von Kandidaten/Kandidatinnen für die Mitarbeit im Gremium
- Vorschlagsrecht zur Änderung der Fachgebietsordnung
Der Landesfachausschuss tagt mindestens zweimal, höchstens viermal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.2. Aufgaben des Beirates der Gaufachwarte/wartinnen
- Informations- und Meinungsaustausch
- Vertretung der Interessen der Turngaue
- Vorschläge an den Landesfachausschuss
- Wahlen gemäß Punkten 6.2.1., 6.2.2. und 6.2.5
Der Beirat tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.3. Aufgaben des Beirates der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Informations- und Meinungsaustausch
- Wahl des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen gemäß Punkt 6.2.3.
- Jahresplanung der Kampfrichtereinsätze bei Wettkämpfen
Der Beirat tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.4. Aufgaben des Beirates der Kadertrainer/-trainerinnen
- Informations- und Meinungsaustausch
- Koordinierung, Planung und Durchführung von Lehrgängen
- Erarbeitung von Vorschlägen für Qualifikations- und Nominierungskriterien
- Nominierung der Kaderturner
- Wahl des/der Trainersprechers/sprecherin gemäß Punkt 6.2.4.
Der Beirat tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.5. Aufgaben des Ausschusses der Ligen
- Regelung des Wettkampfbetriebes der Ligen
- Terminierung und Koordinierung der Liga-Wettkämpfe
- Terminierung und Vergabe der Liga-Endkämpfe
- Vorschlagsrecht für die Ausschussmitglieder gemäß Punkt 6.2.5.
5.1.6. Aufgaben der Landestagung
- Informations- und Meinungsaustausch
- Beratung von Grundsatzfragen des Fachgebiets
5.2. Aufgaben einzelner Organmitglieder
5.2.1. Aufgaben des/der Landeskunstturnwartes/wartin
- Vorsitzende/r des Landesfachausschusses, des Beirates der Gaufachwarte/wartinnen und der Landestagung
- Einberufung deren Sitzungen
- Vertretung des Fachgebietes im Bereichsvorstand Leistungssport und in der Präsidialkommission Spitzensport Badischer Turner-Bund / Schwäbischer Turnerbund
- fachgebundene Vertretung gegenüber weiteren Organen des Badischen Turner-Bundes und den fachlich relevanten Organen des Deutschen Turner-Bundes
- Zusammenarbeit mit der Landesjugendleitung des Badischen Turner-Bundes
- Bewirtschaftung des Etats des Fachgebietes
5.2.2. Aufgaben des Sprechers/der Sprecherin der Gaufachwarte/wartinnen
- Vertretung des/der Landeskunstturnwartes/wartin bei dessen/deren Abwesenheit
- Unterstützung des/der Landeskunstturnwartes/wartin nach Absprache
- Interessenvertretung der Gaufachwarte/wartinnen im Landesfachausschuss
5.2.3. Aufgaben des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen
- Einberufung und Vorsitz des Beirates der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung von Kampfrichtern/innen in Gau und Land
- Koordinierung des Einsatzes der Kampfrichter/innen bei Meisterschaften und sonstigen Wettkämpfen mit Ausnahme der Liga-Wettkämpfe
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Trainern und Trainerinnen in Kampfrichterfragen
- fachgebundene Vertretung des Aufgabengebietes gegenüber den fachlich relevanten Organen des Deutschen Turner-Bundes
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.4. Aufgaben des/der Beauftragten für das Wettkampfwesen
- Ausschreibung, Organisation und Durchführung der Meisterschaften und sonstigen Wettkämpfe mit Ausnahme der Liga-Wettkämpfe
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.5. Aufgaben des/der Beauftragten für Nachwuchsarbeit
- Überwachung der Arbeit der Fördergruppen
- Vorgabe von Trainingsrichtlinien in Zusammenarbeit mit dem Beirat der Kadertrainer/trainerinnen
- Leitung der Fördergruppenleiterlehrgänge
- Fortbildung der Fördergruppen- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.6. Aufgaben des/der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit
- Sicherstellung der ausreichenden Berichterstattung über Meisterschaften und Veranstaltungen, an denen Kaderturner des Badischen Turner-Bundes teilnehmen
- Schaffen und Halten von Kontakten zu Vertretern der Medien
- Sammeln und Auswerten der eingehenden Daten, Ergebnisse und Informationen über das Fachgebiet und Weitergabe an interessierte Personen und Gremien
- Förderung der Bekanntheit und Ansehen der Sportart
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.7. Aufgaben des/der Trainersprechers/sprecherin
- Einberufung und Vorsitz des Beirates der Kadertrainer/trainerinnen
- Anforderung von Kampfrichtern/innen für die Wettkämpfe (über die/den Landeskunstturnwart/wartin beim/bei der Landeskampfrichterwart/wartin)
- Interessenvertretung der Trainer und Trainerinnen
- Leitung der Wahl des Aktivensprechers gemäß Punkt 6.2.6.
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
- Mitglied im Trainerrat Badischer Turner-Bund/Schwäbischer Turnerbund
5.2.8. Aufgaben des/der Ligabeauftragten
- Einberufung und Vorsitz des Ausschusses der Ligen
- Organisation und Durchführung der Liga-Wettkämpfe und Leitung der Liga-Endkämpfe
- Einberufung der jährlichen Ligatagung des Ausschusses der Ligen
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.9. Aufgaben des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen in den Ligen
- Erstellen und Koordinieren der Einsatzpläne der Kampfrichter/innen während der Ligarunde als Entscheidungsvorlage für den Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Kampfrichtereinteilung für die Liga-Endkämpfe
- Mithilfe im Landesfachausschuss
5.2.10. Aufgaben des/der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und Tabellenstand der Ligen
- Sammlung der Ergebnisse während der Liga-Runde und Ermittlung des aktuellen Tabellenstandes
- Weitergabe der Wettkampfergebnisse während der Liga-Runde an die Medien
- Mithilfe im Landesfachausschuss
5.2.11. Aufgaben des Aktivensprechers
- Interessenvertretung der aktiven Kaderturner
- Weitergabe der Wünsche und Kritik der Aktiven an die Lehrgangsleitungen und den/die Trainersprecher/sprecherin
- Mitarbeit im Beirat der Kadertrainer/trainerinnen
5.3. Wirtschaftlichkeit
Im gesamten Fachgebiet ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Soweit durch die Ordnung die Einladung zusätzlicher Personen ermöglicht ist, soll davon nur bei unabweisbarem Bedarf Gebrauch gemacht werden.

6. Wahlen

6.1. Wahlverfahren
Wahlen finden in der Regel innerhalb vier Monaten vor jedem ordentlichen Landesturntag statt.
Gewählt wird offen, auf Antrag eines Wahlberechtigten geheim. Gaufachwarte/wartinnen und Gaukampfrichterwarte/wartinnen können im Verhinderungsfall vertreten werden. Die Vertretung regelt der jeweilige Turngau.
Bei Wahlen hat jeder Turngau nur eine Stimme.
6.2. Wahl der Organmitglieder
6.2.1. Landeskunstturnwart/wartin
Wahlberechtigt sind die Gaufachwarte/wartinnen. Die Wahl des Landeskunstturnwartes bedarf der Bestätigung durch den Landesturntag.
6.2.2. Sprecher/in der Gaufachwarte/wartinnen
Wahlberechtigt sind die Gaufachwarte/wartinnen. Gleichzeitig soll die Vertretung für den Verhinderungsfall bestimmt werden.
6.2.3. Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen
Wahlberechtigt sind die Gaukampfrichterwarte/wartinnen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Landesfachausschuss.
6.2.4. Trainersprecher/sprecherin
Wahlberechtigt sind sämtliche Kadertrainer/trainerinnen. Jede/r Trainer/in hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der betreuten Turner. Gleichzeitig soll die Vertretung für den Verhinderungsfall bestimmt werden.
6.2.5. Weitere Mitglieder des Fachausschusses
Wahlberechtigt ist der Beirat der Gaufachwarte/wartinnen. Für die Mitglieder des Ausschusses der Ligen hat dieser das Vorschlagsrecht.
6.2.6. Aktivensprecher
Ein Aktivensprecher kann gewählt werden. Er muss gewählt werden, wenn es mindestens 10% der Kaderturner verlangen. Wahlberechtigt sind alle Kaderturner. Die Wahl findet in der Regel anlässlich eines gemeinsamen Kadertrainings statt. Sie wird vom Trainersprecher/von der Trainersprecherin geleitet.

7. Inkrafttreten

Der Hauptausschuss des Badischen Turner-Bundes hat diese Fachgebietsordnung am 25. April 1998 beschlossen. Sie tritt mit diesem Tag in Kraft.