Kampfgericht
Verfahren
Nach der Information vom Kampfrichterbeauftragten Hans Braun vom 22.02.2009
wird es aufgrund der mangelnden Bereitschaft der ausgebildeten Kampfrichter
keine neutralen Kampfrichter in den Kampfgerichten der Vorrunde geben.
Bei der Ligatagung im Jahr 2007 wurde das Verfahren für die Besetzung der
Kampfgerichte festgelegt. Im Protokoll des Ligabeauftragten Alexander Walch ist
folgendes unter 4.3 nachzulesen:
Besetzung der Kampfgerichte: Hans Braun hat hier einen schriftlichen Antrag
vorgelegt, wonach in 2008 jede Mannschaft zwei Kari zu stellen hat. Der BTB
stellt nur noch einen neutralen Kari, der als Oberkari fungiert. In der
anschließenden Diskussion wurde nochmals der allgemeine Kari-Mangel
angesprochen. Außerdem die Befürchtungen verschiedener Mannschaften, keine zwei
Kari stellen zu können.
Es wurde mehrheitlich wie folgt entschieden:
- das Kampfgericht besteht künftig aus je zwei Mannschaftskari und einem
neutralen Oberkari. Ein Kari pro Mannschaft ermittelt A, ein Kari pro
Mannschaft ermittelt B, dieser Wertungen ergeben die Endnote. Der Oberkari
geht nicht in die Wertung ein, sondern fungiert nur als "Schiedsrichter",
der eingreift, wenn Fehler auftreten bzw. die Wertungen zu stark abweichen.
- hat eine Mannschaft nur einen Kari, macht dieser die A-Note, die B-Note
wird somit allein vom B-Kari der anderen Mannschaft ermittelt.
- hat eine Mannschaft keinen Kari, so macht ein Kari der anderen
Mannschaft allein die A-Note, der andere allein die B-Note.
- haben beide Mannschaften nur einen Kari, machen beide A und B.
- hat eine Mannschaft nur einen Kari, die andere Mannschaft keinen Kari,
so wertet der eine Kari allein.
- Wenn eine Mannschaft nicht mindestens einen Kari stellt, ist nach der
Ligaordnung eine Geldbusse auszusprechen.
- Ein Wettkampf ganz ohne Mannschaftskari muss vom Oberkari nicht
durchgeführt werden (Entscheidung des Oberkari), in diesem Fall bekommen
beide Mannschaften 0 Punkte. Dieser Fall sollte möglichst vermieden werden!