Bewertungsrichtlinie für zu kurze Übungen

 

Bei der in diesem Jahr angewandten Regelung handelt es sich nicht um eine nationale oder gar badische Regelung. Es ist die offizielle Regelung der FIG, die seit dem 01.01.2007 gültig ist.

Alle Übungen mit 7 oder mehr Teilen gehen von einer B-Note von 10 Punkten aus. Eine Übung mit 7 Teilen kann aus 6 Teilen aus den Elementgruppe I bis IV und einem Abgang (Elementgruppe V) bestehen. Aber auch eine Übung ohne Abgang geht von 10 Punkten in der B-Note aus, wenn sie 7 Teile aus den Elementgruppen I bis IV enthält.
Der Passus aus der Bewertungsrichtlinie "Es werden 10 Elemente (9 Elemente + Abgang) gefordert..." bedeutet dabei, dass der Abgang immer gewertet wird. Turnt ein Turner beispielsweise 10 oder mehr Teile aus den Elementgruppen I bis IV allerdings keinen Abgang (Elementgruppe V), so werden nur 9 Teile für die A-Note berechnet.

Der Abzug für zu kurze Übungen nimmt der OK von der B-Note vor, d.h. die maximale B-Note verringert sich.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch bei hohen Abzügen die B-Note nicht negativ werden kann.
Es bleibt also immer die A-Note erhalten.
Sollten jedoch noch Abzüge für Zeit und Linie auftreten werden diese von der verbleibenden A-Note abgezogen.